WICHTIG: Damit bleibt es für Rheinland-Pfalz bei der Aussetzung eines innerdeutschen Beherbergungsverbotes:  

In Rheinland-Pfalz gibt es KEIN Beherbergungsverbot für innerdeutsche Gäste, d. h. jeder Gast aus Deutschland darf in Rheinland-Pfalz, ungeachtet des Infektionsgeschehens seines Anreiseortes und ungeachtet des Reiseanlasses, beherbergt werden.

Es sind keine Tests notwendig.